Klimaplan: Bauen und Wohnen

Wahlprogramm 2021 Kapitel 3

Bauen und Wohnen

Eine suffiziente Lebensweise ist die notwendige Voraussetzung zur Sicherung der Lebensgrundlagen heutiger und künftiger Generationen. Suffizienz bedeutet die Reduktion des Ressourcen- und Energieverbrauchs.

 
Um die Klimaziele einhalten zu können, müssen die Gebäude bis 2035 klimaneutral werden. Hierzu muss der Gebäudebestand umfassend energetisch saniert werden. Die jährliche energetische Sanierungsrate muss, laut Wuppertal Institut (2020), bei etwa 4% des Gebäudebestandes liegen, um bis 2035 CO2-neutral zu werden. [1] Im Zuge von Sanierungen lässt sich oftmals mit angemessenen Mitteln neuer Wohnraum schaffen. Es können durch intelligente Grundrisslösungen die Immobilien nicht nur erweitert, sondern zugleich für zeitgemäße Wohnformen optimiert werden. Durch flexible Nutzungsformen kann im Bereich des Wohnungsbaus der m²-Bedarf an Wohnfläche reduziert werden. Wohnungstausch muss gefördert werden und lukrativ sein. Menschen bleiben in ihren zu großen Wohnungen wohnen, da der Mietzins durch jahrelange Mietverträge kostengünstiger ist als kleinere Wohnungen mit neu abgeschlossenen Mietverträgen. Der soziale Wohnungsbau muss gefördert werden, bezahlbarer Wohnraum muss für alle Menschen vorhanden sein. Wohnen ist ein Grundrecht, der Immobilienmarkt darf kein Platz für Spekulant*innen sein. Mietobergrenzen und Mietpreisbremse müssen durch ein Landesgesetz ermöglicht werden. Zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit müssen kurzfristig Übergangswohnheime in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Fast 50.000 Menschen waren im Juni 2020 laut Landesverband Westfalen-Lippe LWL  in NRW wohnungslos gemeldet, hier muss entsprechender Wohnraum geschaffen werden. Ein guter Ansatz ist aus unserer Sicht das bspw. in Düsseldorf erfolgreiche FiftyFifty Housing first Konzept.

Für Bestandsgebäude muss ein Klimaausweis (erweiterter Energieausweis) erstellt werden. Neubauten müssen den Standard eines Plusenergiehauses erfüllen, sie müssen klimaneutral geplant, gebaut und betrieben werden

Aktuell werden 50% der Abfallmenge und 40% der CO2 Belastung durch das Bauwesen verursacht. Der Erhalt, Sanierung, Modernisierung und Umnutzung von Bestandsgebäuden werden der Errichtung von Neubauten vorgezogen. Die Verwendung nachhaltiger und recycelter, sowie schadstofffreier Baumaterialien wird gefördert. Gebäude müssen energie- und ressourcenschonend, giftfrei und rückbaufähig errichtet werden. Auf diese Weise dienen rückgebaute Bauwerke als Wertstoffquelle. Die Betrachtung des kompletten Lebenszyklus aller Bauwerke wird verpflichtend eingeführt. Der durch jede Baumaßnahme verursachte ökologische Fußabdruck muss durch eine angemessene Maßnahme auf dem eigenen Grundstück ausgeglichen werden. In diesen Bereichen wird die Bauordnung NRW angepasst.

Bei der Stadtplanung muss darauf geachtet werden, dass die optimale Ausrichtung der Neubauten gewährleistet wird. Die Fassaden und Dächer der Gebäude müssen, nach der Himmelsrichtung, so angeordnet werden, dass diese als Flächen zur Begrünung und/oder zur Energiegewinnung nutzbar sind. Neben den städtebaulichen Instrumentarien zur innerstädtischen oder stadtnahen Erschließung neuer Bauflächen (z. B. auf Konversionsflächen, aufgelassenen Gewerbeflächen, Güterbahnhofs- und Hafenarealen) bietet auch die Nachverdichtung im Bestand hohe Potenziale für bedarfsgerechte Wohnraumversorgung. Urbanen Ressourcen sollen durch vertikale und horizontale Nachverdichtung sowie durch Umnutzen von Nichtwohngebäuden erschlossen werden. Nachverdichtung wird im innerstädtischen Blockinnenbereich und im Grünraum von Siedlungen erleichtert. Bei Neubauten muss eine Ausgleichspflanzung von einheimischen Bäumen und Sträucher auf eigenem Grundstück geleistet werden. Auf Dachflächen müssen neben Anteile an energiegewinnende Maßnahmen auch Flächen zur extensiven Begrünung, bei Dachneigung bis 45°, bzw. intensiven Begrünung, als Dachgarten bei Flachdächern, ausgeführt werden.

Die Umstellung der Wärmeerzeugung von fossilen Energieträgern zu Heiztechnologien auf Basis EE muss schnell und umfassend erfolgen. Die Sektorenkopplung hat eine hohe Bedeutung in der Energieversorgungssicherheit. Es wird ermöglicht, die selbst erzeugte Energie, z. B. durch PV-Anlagen, mit anderen zu teilen, ohne dass es durch die zu entrichtenden EEG-Umlage unwirtschaftlich wird. Zur Kühlung der Gebäude müssen ebenfalls EE genutzt werden, z.B. Solarthermie, das Kühlen durch Sonnenenergie. Intelligente Fassadensysteme zur Energieeinsparung müssen eingesetzt werden und werden gefördert.
Die Forschung nach Energiegewinnung durch Fassaden und Dachflächen, sowie nach energie- und ressourcensparenden Baumaterialien wird gefördert.


Quelle

[1] Wuppertal Institut (2020). CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5°-Grenze. Bericht. Wuppertal
[2] KL Baden-Württemberg
[3] KL Sachsen-Anhalt
[4] Solarenergie Förderverein   www.sfv.de
[5] Energiezukunft  www.energiezukunft.eu
[6] Landesverband Westfalen-Lippe LWL
[7] Broschüre BDA-Partner über ressourcenschonendes Bauen
Jung & Naiv Folge 521 Interview über nachhaltiges Bauen Annette Hillebrandt

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