Klimaplan: Intro II

Wahlprogramm 2021 Kapitel 2

Maßnahmen

Wie erreichen wir eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035?

 

Wie erreichen wir eine klimaneutrale Stromversorgung bis 2035?

 

Beschleunigter Ausbau von Windenergie

Die für den rasanten Ausbau der Windenergie notwendigen Vorranggebiete werden in den Landesentwicklungsplan und in Regionalplänen des Landes NRW ausgewiesen. Bereits parallel zur Ausweisung von Vorranggebieten werden Vorprüfungen für die Genehmigung von Windkraftanlagen durchgeführt. Die Genehmigungsverfahren werden entbürokratisiert und durch die Digitalisierung der Genehmigungsprozesse vereinfacht und beschleunigt. Die aktuell vorhandenen Abstandsregelungen und die Höhenbeschränkungen für Windkraftanlagen werden abgeschafft und für das Repowering von Bestandsanlagen wird ein deutlich vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ermöglicht. Bürger*innen oder Kommunen, die in unmittelbarer Nähe zu einer geplanten Windkraftanlage liegen, werden am Gewinn der Windkraftanlage beteiligt. Diese Maßnahme erhöht die Akzeptanz und Zustimmung der Bürger*innen und Kommunen für das Errichten weiterer Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe.

 

Wie sieht es mit der Klimabilanz von Windkraftanlagen aus?

 

Wie sieht es mit dem immer wieder zu hörenden Recyclingproblem der Windkraftanlagen aus?

 

Beschleunigter Ausbau von Photovoltaik

 

Wie sieht es mit der Klimabilanz von Photo-Voltaik-Anlagen aus?

Weitere Maßnahmen für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen werden im Kapitel Gebäude beschrieben.

 

Mehr Bürger*innenpartizipation und eine Energiewende NRW:

In Köln wurden durch die Bürgerinitiative "Klimawende Köln" eine Vereinbarung mit der RheinEnergie, als größtem Einzelproduzenten von CO2, erzielt.

Die Rheinenergie verpflichtet sich darin, bis 2035 Strom und Wärme klimaneutral zur Verfügung zu stellen und zu produzieren.

Weitere Möglichkeiten der Partizipation sind Strombezug von Genossenschaften oder Bürger*innenwerken oder auch die Mitarbeit bei diesen.

 Kommunen sollen durch die Landesregierung finanziell sowie personell unterstützt werden, Energiegenossenschaften (eG) zu gründen. Bürger*innen können Anteile und Stimmrecht erwerben und partizipieren somit direkt von der Energiewende vor Ort.

Versorgungssicherheit gewährleisten

 
Um eine saisonale Lastverteilung zwischen Sommer und Winter auszugleichen und eine belastbare und dauerhafte Energieversorgung zu gewährleisten, werden Langzeitspeicher als Backup-Systeme eingebracht. Für die Deckung des Wärme- und Strombedarfs werden bei Bedarf u.a. semizentrale Blockheizkraftwerke (BHKW) eingerichtet, die als Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit Biomasse aus Abfällen sowie Wasserstoff betrieben werden. Die überschüssige Energie bei Erzeugungsspitzen sowie zusätzlich installierte Erzeugungskapazitäten werden für die Herstellung von grünem Wasserstoff genutzt, der wiederum beim Betrieb von BHKWs zum Einsatz kommt. 

Nah- und Fernwärmenetze

In Nordrhein-Westfalen wird eine Förderung für nachhaltige Nah- und Fernwärmenetze “Zukünftige Energieinfrastruktur” (ZEIS) analog zum Programm in Rheinland-Pfalz aufgelegt und klimaneutrale Quartiere gefördert (siehe auch Abschnitt Gebäude, Klimaneutrale Quartiere, 3). Mit einer digital gesteuerten und kombinierten Nutzung von verschiedenen Energiequellen wie beispielsweise Solarthermie, Bioenergie, Geothermie, Wärmepumpen, industrielle Abwärme und Flusswasserwärme werden die jeweils wirtschaftlichsten Energiepotenziale eingebunden.

Zudem soll durch eine Zusammenarbeit zwischen der Landes- und Kommunalebene gewährleistet werden, dass weitere Kombinationen - wie beispielsweise mit Wind- und Solarkraftanlagen - ermöglicht werden. Mit einer Entbürokratisierung und Digitalisierung wird das Umsetzen von Maßnahmen beschleunigt. Zum Beispiel blockiert die derzeitige EEG-Regulierung die Möglichkeit, den privaten Strom aus erneuerbaren Energien mit benachbarten Eigentümer*innen zu teilen. Wird überschüssiger Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage in einen Quartierspeicher eingespeist, entfällt die Einstufung als Eigenstrom. Die Kosten für den Rückkauf des Stroms aus dem Quartierspeicher übersteigen erheblich die Einnahmen durch die Einspeisung.

Auf Landesebene setzen wir uns dafür ein, dass die Regulierungen auf Bundesebene abgeändert werden, um die Potenziale erneuerbarer Energien und ihre Speicherung effektiver ausschöpfen zu können. In der Übergangszeit werden durch ein Förderprogramm lokale Stromkosten, die durch den Bezug aus Quartierspeichern entstehen, finanziell bezuschusst. Hierdurch wird die wirtschaftliche Attraktivität der Quartierspeicher, die bei der kompletten Umstellung auf EE die Versorgungssicherheit mit gewährleisten werden, gesteigert und der Zubau beschleunigt. Zur Umsetzung wird in Nordrhein-Westfalen ein dezentraler Energiemarkt entwickelt, an der lokal erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien verkauft und gekauft werden kann. Diese Plattform soll den Grundstein für innovative Lösungen legen, die Energiepotenzial erkennen, sodass Stromkäufe und -verkäufe nach Lastnotwendigkeit intelligent und automatisiert erfolgen.

Energieautarke Kläranlagen
Um Kläranlagen klimaneutral und zu energieerzeugenden Anlagen umzugestalten, wird ihr Umbau über Landesmittel gefördert. Ziel ist die Senkung des Energieverbrauchs der Kläranlage und die Steigerung der Eigenstromerzeugung bis hin zur vollständigen Selbstversorgung bzw. zur Stromproduktionsanlage [4].

 

 

Quellenangaben

[1] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV): https://www.energieatlas.nrw.de/site/werkzeuge/energiestatistik (abgerufen am 4.12.2021)

[2] Steigerung des Stromverbrauchs in Deutschland bis hin zur Klimaneutralität nach Agora Energiewende (2020): Klimaneutrales Deutschland. Berlin. https://static.agora-energiewende.de/fileadmin/Projekte/2020/2020_10_KNDE/A-EW_195_KNDE_WEB.pdf (abgerufen am 29.01.2022).

[3] Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (2020): Förderung der Energiewende. Förderprogramme des Landes im Bereich Energie. In: https://mueef.rlp.de/de/themen/energie-und-strahlenschutz/foerderung-der-energiewende/ (12.12.2020). 

[4] Energieagentur Rheinland-Pfalz (2016): Kaiserslautern: Von der stromfressenden Kläranlage zum Energieproduzent. In: https://www.energieagentur.rlp.de/kommune/tatentransfer/kaiserslautern-von-der-stromfressenden-klaeranlage-zum-energieproduzent/


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